Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Diese AGB´s regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den "Outdoor-Freaks", welche ein Service der Firma "Tomenika Ventures Inc." (nachfolgend immer "Outdoor-Freaks" genannt) und dem Gast bzw. dem Vertragspartner.

Abschluss eines Vertrages:
Mit seiner Anmeldung bietet der Vertragspartner den Outdoor-Freaks den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der Schriftform (elektronische Post ist ebenfalls verbindlich) und ist Vertragsbestandteil!
Eine Anmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von Outdoor-Freaks unterbreitetes Angebot erfolgen.
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person (namentlich durch die Anmeldung bei Outdoor-Freaks bekannt) die so genannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Anmeldung gegenüber der Outdoor-Freaks ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler der Angebote der Outdoor-Freaks .
Die Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern als einzelne Teilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig.
Die Outdoor-Freaks gehen mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit eines Vertrages (Zustandekommen des Vertrages)
Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner den Vertrag von Outdoor-Freaks erhalten hat. Danach hat der Vertragspartner unverzüglich ein Vertragsexemplar unterschrieben an die Outdoor-Freaks Rückzusenden.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, gilt der Vertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Vertrag vermerkten Fälligkeitsterminen leistet.


Zahlungen:
Nach Zugang der Unterlagen (Vertrag) sind innerhalb der darauf folgenden 14 Tagen 10% Anzahlung, mindestens jedoch € 20,- zu zahlen. 14 Tage vor Beginn wird die Restzahlung des Preises fällig.
Es zählt dabei Kontoeingang bei Outdoor-Freaks!
Bei dem Abschluss eines Vertrages mit den Erziehungsberechtigten für minderjährige Teilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten” gleichzeitig mit einem unterschriebenen Exemplar des Vertrages an uns Rückzusenden oder spätestens zu Aktionsbeginn beizubringen. Ist dies nicht der Fall, behalten sich die Outdoor-Freaks vor, den/die minderjährigen Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.
Änderung im Vertragsinhalt
Änderungen im Vertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und verbindlich! Bei einer Änderung im Vertrag erhält der Vertragspartner von Outdoor-Freaks eine „Änderung zum Vertrag” zugestellt, die wie der Vertrag mit einer unterschriebenen Kopie an die Outdoor-Freaks Rückzusenden ist. Sich mit der Änderung im Vertrag ändernde Zahlungsbeträge werden mit der sog. Rest- oder Gesamtzahlung (ca. drei Wochen vor Beginn fällig) verrechnet. Die Outdoor-Freaks behalten sich das Recht vor, mit dem zweiten Änderungsvorgang in einem Vertrag eine angemessene Bearbeitungsgebühr (einschließlich Portokosten) zu berechnen.

Abschluß oder Änderung des Vertrages wenige Tage vor Aktionsbeginn:
Erfolgt die Anmeldung/ Buchung nur wenige Tage vor Beginn, so ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Vertrag zugänglich zu machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. e-Mail).
Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Aktionsbeginn aus (Zeitraum ein bis zwei Tage vor Beginn!!), so ist der Vertrag zum Aktionsbeginn (Tourstart) unterschrieben dem sog. Tourguide vorzulegen und der Preis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Preises besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Aktion!

Rücktritt vom Vertrag durch die Outdoor-Freaks:
Die Firma Outdoor-Freaks hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Aktionen mit feststehenden Tourenbeginn lt. Katalogausschreibung (Individualangebote) 10 Tage vor Beginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner von Outdoor-Freaks schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Outdoor-Freaks haben das Recht, bis 10 Tage vor Beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Aktion, nicht abgewendet werden kann.
Bei falsch gemachten Angeben (Anmeldung, Buchung) können die Outdoor-Freaks ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten.
Die Outdoor-Freaks haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnenen Aktion vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der Aktion besteht.
In solchen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Preis vollständig dem Vertragspartner gut geschrieben und ein Ersatztermin vereinbart.
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ ärztlichen Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Aktion.
Die Outdoor-Freaks haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag - insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern- durch den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von Outdoor-Freaks erhoben.
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/ extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/ Guide ohne vorheriger Abmahnung von der Aktion ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Aktion oder den Inhalt in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Teilnehmer oder für die Gruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc..
In den meisten Fällen muß der verursachende Teilnehmer oder die verursachenden Mitglieder einer Gruppe mit einer Anzeige durch die Outdoor-Freaks rechnen. Auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten der Verursacher.

Der Guide ist ebenfalls befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen) von Teilnehmern zu entscheiden und diese von der Reise, Übung, Aktion oder Details auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.
Bei vom Teilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden (den sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/ die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.


Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Vertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei Outdoor-Freaks.
Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so hat diese Vertrags Änderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe entsprechend unserer Preislisten oder gemachten Angebote.
Bei Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer Gruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss des Vertrags bis 21 Tage vor Tourbeginn 10% mindestens EUR 20,00.
21.-3. Tag vor Beginn 70%
Ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen zu Beginn 100%
Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, diese Versicherung sollte unmittelbar mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen werden.


Leistungen, Preis:

Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen den Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, daß bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.
Dies gilt auch für die von Outdoor-Freaks gemachten, zeitlich befristeten Angeboten. Die Outdoor-Freaks behalten sich bei Erhöhung von Steuern (u.a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor.
Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten der Outdoor-Freaks zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit den Outdoor-Freaks können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Vertrages in den Unterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Aktionen bleiben notwendige, zumutbare, von Outdoor-Freaks nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände etc.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Aktion nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen werden die Outdoor-Freaks die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Aktion in Abstimmung des Tourguides und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour beschließen.
Willkürmaßnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter, Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen), Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergängen, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Aktion führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Aktionsbeginn) sind als grobe Richtwerte zu sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.


Gewährleistung:
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber den Outdoor-Freaks bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, das er diese Rechte verlieren kann, wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Leitung schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe verlangt.
b) etwaige Mängel, die sich während der Aktion einstellen, nicht unverzüglich gegenüber der örtlichen Leitung oder bei Outdoor-Freaks rügt, so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Aktionen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Aktionsende geltend zu machen. Bei Aktionen mit einer Dauer länger als 72h müssen die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form bei Outdoor-Freaks geltend gemacht werden. Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.
Siehe auch bei Haftungsausschluss!


Haftung, Haftungsbeschränkung:
Die Haftungsbeschränkung der Outdoor-Freaks ist pro Person auf den dreifachen Einzelteilnehmerpreis beschränkt, soweit der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich die Outdoor-Freaks darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen des Vertragspartners bleiben davon unberührt.
Bei sog. Fremdleistungen (Leistungserbringung durch Dritte im Auftrag der Outdoor-Freaks) haftet der die Fremdleistung Erbringende im vollen Umfang.

Bei fachspezifischen Aktionsinhalten (Kursen wie z.B. Kletterkurse an der Kletterwand, Abseilen am Fels, Flusswandern, Canyoning) obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Mitarbeiter der Outdoor-Freaks während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte Unfall versichert/ Kranken versichert sein.
Die Outdoor-Freaks übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung! Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das viele der Aktionsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Leitungspersonal zu melden.

Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourguides sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen - der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Gruppe vom Kurs / vom Aktionsdetail oder Aktion ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernimmt!
Bei Angeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen Vertreter der Outdoor-Freaks beinhalten (sog. „teilweise geführten und individuell durchzuführenden Aktionen und Touren”) obliegt den Teilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Aktion auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei t.w. geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei Material ausleihe sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u. a. zum Verlust, Diebstahl oder dem Abhandenkommen von Material/ Ausrüstung führen, ist der betreffende Teilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Gruppe voll haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von Material/ Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens der Outdoor-Freaks entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Teilnehmern muß innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt den Outdoor-Freaks unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch die Outdoor-Freaks.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Tourguide verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der gewählten Aktionsart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und sich entspr. darauf einzustellen ist!
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Tourguide abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter der Outdoor-Freaks ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Tourguide durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters der Outdoor-Freaks zu warten. Erfolgt durch den/ die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat der/ die Teilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial der Outdoor-Freaks.
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Teilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz) einzuhalten. Mitreisendes Betreuer- und Aufsichtspersonal (besonders bei Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Teilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an die Outdoor-Freaks, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen durch die Outdoor-Freaks an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Die Outdoor-Freaks behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.


Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.


Hygiene:
Durch den Charakter vieler Aktionen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit/ Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung, Situation z.B. bei Survivalkursen...). Die Teilnehmer bereiten in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung/ Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/ Übernachtungen auf Rastplätzen oder Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie Kurzaktionsangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen (u. a. bei Flussfahrten).

Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und Reisebüros
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten der Outdoor-Freaks zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit den Outdoor-Freaks können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Vertrages in den Unterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer Angebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Vertrages inkl. Terminbestätigung mit den Outdoor-Freaks und dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, dass die Outdoor-Freaks als Veranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Aktionen tätig ist und generell keine Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden. Die Outdoor-Freaks besteht auf die Verwendung seiner Formulare. Jegliche Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote - oder Teile daraus - Bedarf unserer schriftlichen Zustimmung!

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen und Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt auch bei Stornierungen.

Ausrüstungsverkauf:
Bei sämtlichen Produktbestellungen (Vor-Order von Händlern oder reguläre Bestellungen von Privat) fällt im Stornofall eine Gebühr i. H. v. 1/3 des Bestellwertes an.


Gerichtsstand:
ist der Sitz der Outdoor-Freaks. Der Vertragspartner erkennt unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft das deutsche Recht an und wird im Schadensfalls ausschließlich danach handeln.

Die Outdoor-Freaks haftet nicht für Druckfehler.

Puchheim, 01. Juli 2003

Firmenanschrift:
Tomenika Ventures Inc.
1145 Peoria St
Sandy Valley, NV 89019
USA