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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Outdoor-Freaks GmbH, Summer-Action
Diese AGB´s regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen
"Outdoor-Freaks GmbH, Summer Action" (nachfolgend immer Outdoor-Freaks genannt) und dem Gast bzw. dem
Vertragspartner.
Abschluss eines Vertrages:
Mit seiner Anmeldung bietet der Vertragspartner der Firma Outdoor-Freaks
den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der
Schriftform (elektronische Post ist ebenfalls verbindlich) und ist
Vertragsbestandteil!
Eine Anmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von
Outdoor-Freaks unterbreitetes Angebot erfolgen.
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person
(namentlich durch die Anmeldung bei Outdoor-Freaks bekannt) die so
genannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese
Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und
Auftraggeber der Buchung bzw. Anmeldung gegenüber der Outdoor-Freaks ist.
Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer
innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich
auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler der Angebote der Outdoor-Freaks .
Die Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern als einzelne Teilnehmer ist
nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig.
Die Outdoor-Freaks gehen mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen)
nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person
eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit eines Vertrages (Zustandekommen des Vertrages)
Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner den
Vertrag von Outdoor-Freaks erhalten hat. Danach hat der Vertragspartner
unverzüglich ein Vertragsexemplar unterschrieben an die Outdoor-Freaks
Rückzusenden.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, gilt der Vertrag
auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder
Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Vertrag vermerkten Fälligkeitsterminen
leistet.
Zahlungen:
Nach Zugang der Unterlagen (Vertrag)
sind innerhalb der darauf folgenden 14 Tagen 10% Anzahlung, mindestens
jedoch € 20,- zu zahlen. 14 Tage vor Beginn wird die Restzahlung des
Preises fällig.
Es zählt dabei Kontoeingang bei Outdoor-Freaks!
Bei dem Abschluss eines Vertrages mit den Erziehungsberechtigten für
minderjährige Teilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und
unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten”
gleichzeitig mit einem unterschriebenen Exemplar des Vertrages an uns
Rückzusenden oder spätestens zu Aktionsbeginn beizubringen. Ist dies nicht
der Fall, behalten sich die Outdoor-Freaks vor, den/die minderjährigen
Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten
gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.
Änderung im Vertragsinhalt
Änderungen im Vertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und
verbindlich! Bei einer Änderung im Vertrag erhält der Vertragspartner von
Outdoor-Freaks eine „Änderung zum Vertrag” zugestellt, die wie der Vertrag
mit einer unterschriebenen Kopie an die Outdoor-Freaks Rückzusenden ist.
Sich mit der Änderung im Vertrag ändernde Zahlungsbeträge werden mit der
sog. Rest- oder Gesamtzahlung (ca. drei Wochen vor Beginn fällig)
verrechnet. Die Outdoor-Freaks behalten sich das Recht vor, mit dem
zweiten Änderungsvorgang in einem Vertrag eine angemessene
Bearbeitungsgebühr (einschließlich Portokosten) zu berechnen.
Abschluß oder Änderung des Vertrages
wenige Tage vor Aktionsbeginn:
Erfolgt die Anmeldung/ Buchung nur wenige Tage vor Beginn, so ist der
Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter
Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte
Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Vertrag zugänglich zu machen.
Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen
und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. e-Mail).
Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum
Aktionsbeginn aus (Zeitraum ein bis zwei Tage vor Beginn!!), so ist der
Vertrag zum Aktionsbeginn (Tourstart) unterschrieben dem sog. Tourguide
vorzulegen und der Preis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des
Preises besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der
entsprechenden Aktion!
Rücktritt vom Vertrag durch die
Outdoor-Freaks:
Die Firma Outdoor-Freaks hat das Recht, bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl bei Aktionen mit feststehenden Tourenbeginn lt.
Katalogausschreibung (Individualangebote) 10 Tage vor Beginn vom Vertrag
zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner von Outdoor-Freaks
schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Outdoor-Freaks haben das Recht, bis 10 Tage vor Beginn vom Vertrag
zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Aktion,
nicht abgewendet werden kann.
Bei falsch gemachten Angeben (Anmeldung, Buchung) können die
Outdoor-Freaks ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag
zurücktreten.
Die Outdoor-Freaks haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer
bereits begonnenen Aktion vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch
Unwetterbilden (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der
Aktion besteht.
In solchen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Preis vollständig dem
Vertragspartner gut geschrieben und ein Ersatztermin vereinbart.
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige
Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung
regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein
Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei
einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten
Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/
ärztlichen Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Aktion.
Die Outdoor-Freaks haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder
Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den
Angaben im Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises
eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag - insbesondere
bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern-
durch den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren
werden von Outdoor-Freaks erhoben.
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen
rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/ extremistisches
Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/ Guide ohne vorheriger
Abmahnung von der Aktion ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für
Teilnehmer, welche die Aktion oder den Inhalt in anderer Art und Weise zu
stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung
verursachenden Teilnehmer oder für die Gruppe kein Anspruch auf
Rückerstattung des Preises und für die entstehenden Kosten für Rückreise
etc..
In den meisten Fällen muß der verursachende Teilnehmer oder die
verursachenden Mitglieder einer Gruppe mit einer Anzeige durch die
Outdoor-Freaks rechnen. Auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von
Ruhe und Ordnung voll zu Lasten der Verursacher.
Der Guide ist ebenfalls befugt über die
Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen) von Teilnehmern zu entscheiden
und diese von der Reise, Übung, Aktion oder Details auszuschließen. In
diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des
Preises.
Bei vom Teilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig
herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden (den
sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall) in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung
gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier
haftet der/ die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen
Vertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser
Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Vertrag als
Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei
einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt
der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei
Outdoor-Freaks.
Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so hat diese
Vertrags Änderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die
Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die
Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen
Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den
Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt. Erreicht in diesem Falle die Anzahl
der verbliebenen Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag
vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke
entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der
Gruppe entsprechend unserer Preislisten oder gemachten Angebote.
Bei Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf
den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer
Gruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss des Vertrags bis 21 Tage vor Tourbeginn 10% mindestens EUR
20,00.
21.-3. Tag vor Beginn 70%
Ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen zu Beginn 100%
Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, diese Versicherung sollte unmittelbar
mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen werden.
Leistungen, Preis:
Die Angebote in den aktuellen Katalogen
und Prospekten entsprechen den Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie
jedoch Verständnis dafür, daß bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus
sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind.
Über diese werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.
Dies gilt auch für die von Outdoor-Freaks gemachten, zeitlich befristeten
Angeboten. Die Outdoor-Freaks behalten sich bei Erhöhung von Steuern (u.a.
Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor.
Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer
bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und
als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten der Outdoor-Freaks
zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit den Outdoor-Freaks können diese
Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die
Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des
Vertrages in den Unterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Aktionen
bleiben notwendige, zumutbare, von Outdoor-Freaks nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere
Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder
extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an
Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände etc.). Die Zumutbarkeit
ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind
und den gesamten Inhalt und Verlauf der Aktion nicht grundlegend
beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen werden die Outdoor-Freaks die
Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Aktion in
Abstimmung des Tourguides und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation
der Tour beschließen.
Willkürmaßnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter, Streiks,
höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen),
Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergängen, die zum
Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Aktion führen, bedingen
nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Aktionsbeginn) sind als grobe
Richtwerte zu sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber den
Outdoor-Freaks bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der
Teilnehmer wird darauf hingewiesen, das er diese Rechte verlieren kann,
wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Leitung schuldhaft und nicht rechtzeitig
Abhilfe verlangt.
b) etwaige Mängel, die sich während der Aktion einstellen, nicht
unverzüglich gegenüber der örtlichen Leitung oder bei Outdoor-Freaks rügt,
so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe
veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Aktionen mit einer
Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Aktionsende geltend zu
machen. Bei Aktionen mit einer Dauer länger als 72h müssen die
Gewährleistungsansprüche innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form bei
Outdoor-Freaks geltend gemacht werden. Ausnahme bildet der Sachverhalt,
das diese Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die
Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.
Siehe auch bei Haftungsausschluss!
Haftung, Haftungsbeschränkung:
Die Haftungsbeschränkung der Outdoor-Freaks ist pro Person auf den
dreifachen Einzelteilnehmerpreis beschränkt, soweit der Schaden weder grob
fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich die
Outdoor-Freaks darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen des
Vertragspartners bleiben davon unberührt.
Bei sog. Fremdleistungen (Leistungserbringung durch Dritte im Auftrag der
Outdoor-Freaks) haftet der die Fremdleistung Erbringende im vollen Umfang.
Bei fachspezifischen Aktionsinhalten (Kursen wie z.B. Kletterkurse an der
Kletterwand, Abseilen am Fels, Flusswandern, Canyoning) obliegt dem
Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die
fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Mitarbeiter
der Outdoor-Freaks während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte Unfall
versichert/ Kranken versichert sein.
Die Outdoor-Freaks übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer
selbstverschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung! Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das
viele der Aktionsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile
davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die
Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist
jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger
Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit zu
maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem
Leitungspersonal zu melden.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourguides sind bindend,
ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder
Verstößen bei Sicherheitsforderungen - der Teilnehmer bzw. die
betreffenden Mitglieder einer Gruppe vom Kurs / vom Aktionsdetail oder
Aktion ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung
für alle damit verbundenen Modalitäten übernimmt!
Bei Angeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen Vertreter
der Outdoor-Freaks beinhalten (sog. „teilweise geführten und individuell
durchzuführenden Aktionen und Touren”) obliegt den Teilnehmern sog.
Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer
vor Beginn der betreffenden Aktion auf potentielle Gefahren und
Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material
und Ausrüstung unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer
Vermietung. Der Teilnehmer ist Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des
Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei t.w.
geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei
Material ausleihe sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die
allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u. a. zum Verlust, Diebstahl
oder dem Abhandenkommen von Material/ Ausrüstung führen, ist der
betreffende Teilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Gruppe voll
haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber
Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von
Material/ Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport,
Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens der Outdoor-Freaks entfallen, wenn im
mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere
Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von
Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene
Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus
oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften
zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen
und darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von
Teilnehmern muß innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser
Sachverhalt den Outdoor-Freaks unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie
Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden.
Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch die Outdoor-Freaks.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder
unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom
Teilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände
(Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom
Tourguide verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung
oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der gewählten
Aktionsart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder
Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei vielen Reisen und
Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und
sich entspr. darauf einzustellen ist!
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Tourguide abgesicherten)
Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter der
Outdoor-Freaks ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Tourguide durch
einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat
die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters der Outdoor-Freaks zu warten.
Erfolgt durch den/ die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder
Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem
Falle hat der/ die Teilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer
Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial der Outdoor-Freaks.
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist
durch die Teilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw.
Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und
Emissionsschutz) einzuhalten. Mitreisendes Betreuer- und Aufsichtspersonal
(besonders bei Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt
gegenüber den jugendlichen Teilnehmern besonders Rechnung zu tragen.
Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine
Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder,
Jugendliche) zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an die
Outdoor-Freaks, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei
Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder
während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Reisen), so werden
diese Forderungen durch die Outdoor-Freaks an den Verursacher
weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Die Outdoor-Freaks
behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten)
weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung"
angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende
oder falsche Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch
Dritte.
Hygiene:
Durch den Charakter vieler Aktionen
bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter
Beachtung der Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit/ Verderblichkeit von
Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an
Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können
(z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung,
Situation z.B. bei Survivalkursen...). Die Teilnehmer bereiten in jedem
Falle selbständig Ihre Nahrung/ Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/ Übernachtungen auf Rastplätzen oder
Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen
sowie Kurzaktionsangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre
Einrichtungen (u. a. bei Flussfahrten).
Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und Reisebüros
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekten sind auch für
Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer
(Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen
zu den Angeboten der Outdoor-Freaks zufügt. Vertragliche Vereinbarungen
mit den Outdoor-Freaks können diese Bestimmung außer Kraft setzen,
bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des
Vertrages in den Unterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei
Weiterverkauf unserer Angebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der
Abschluss eines Vertrages inkl. Terminbestätigung mit den Outdoor-Freaks
und dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, dass die Outdoor-Freaks als
Veranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Aktionen tätig ist und
generell keine Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt
werden. Die Outdoor-Freaks besteht auf die Verwendung seiner Formulare.
Jegliche Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote - oder Teile daraus -
Bedarf unserer schriftlichen Zustimmung!
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren
gesamte Unwirksamkeit nach sich.
Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen,
Mietverträgen und Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche
Vereinbarung! Dies gilt auch bei Stornierungen.
Ausrüstungsverkauf:
Bei
sämtlichen Produktbestellungen (Vor-Order von Händlern oder reguläre
Bestellungen von Privat) fällt im Stornofall eine Gebühr i. H. v. 1/3 des
Bestellwertes an.
Gerichtsstand:
ist der Sitz der Outdoor-Freaks. Der
Vertragspartner erkennt unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft das
deutsche Recht an und wird im Schadensfalls ausschließlich danach handeln.
Die Outdoor-Freaks haftet nicht für
Druckfehler.
Puchheim, 01. Juli 2003
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Firmenanschrift:
Outdoor-Freaks GmbH,
Summer-Action
Edelweißstrasse 110
82178 Puchheim
Tel: 089/ 60 01 98 98
Geschäftsführer "Summer-Action GmbH":
Thomas Kaules
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